Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) spielt eine entscheidende Rolle in der präzisen Identifizierung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere hinsichtlich ihrer Überwachungsbedürftigkeit. Diese Verordnung wurde am 10. Dezember 2001 erlassen, um den Europäischen Abfallartenkatalog (EAK) in nationales Recht zu überführen. Der EAK wiederum ordnet Abfälle in der Europäischen Union anhand von sechsstelligen Abfallschlüsselnummern. Die Zuordnung erfolgt durch die Ursprungsbranche, detaillierte Prozessbeschreibungen und numerische Aufstellungen. Durch die Hinzufügung eines * werden gefährliche Abfälle im standardisierten Katalog markiert, wie es in der deutschen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) festgelegt ist.